Flight Restriction Area Vienna (LO R 15) Authorization

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Anlage 2 Abschnitt B.2 (2)Version 1Effective -Verified 25 August 2026

In plain language

To fly a drone in the Vienna restricted area (LO R 15), you must obtain a permit from the authority and ATC approval, unless your drone weighs less than 250 grams and you stay below 30 meters.

Requirement as structured

Operating a drone in the Vienna flight restriction area (LO R 15) requires an authorization from the competent authority and prior ATC approval, unless the drone weighs less than 250 g and is flown at a maximum altitude of 30 meters above ground.

Original regulatory text

Unbeschadet anderer Bestimmungen ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde gestattet. Eine solche Bewilligung ist zu erteilen, wenn a) mit dem Betrieb des unbemannten Luftfahrzeug weder Luftfahrzeuge oder deren Insassen noch Personen oder Sachen auf der Erde gefährdet oder durch unnötigen Lärm belästigt werden und b) der Betrieb dem öffentlichen Interesse (z. B. Feuerwehr, gerichtlich bestellte Sachverständige) oder Zwecken der Wissenschaft und Forschung oder der Durchführung von gewerblichen Luftbild-, Vermessungs- und Inspektionsflügen dient. Die Bewilligungen sind zu erteilen, wenn öffentliche Interessen – insbesondere das Interesse der Sicherheit der Luftfahrt – nicht entgegenstehen. Die Bewilligungen sind insoweit befristet, bedingt oder mit Auflagen zu erteilen, als dies mit Rücksicht auf die öffentlichen Interessen erforderlich ist. Zusätzlich ist vor Durchführung der Flüge vom verantwortlichen Piloten eine Zustimmung von der in Betracht kommenden Flugverkehrskontrollstelle einzuholen. Im Rahmen dieser Bewilligung ist § 18 Abs. 5 nicht anzuwenden.

Applies when

min mtom kg
0.25